Ihr Partner im Steuerrecht
Gerade im Steuerkonflikt sind neben allgemeinen juristischen Fertigkeiten Kenntnisse des Steuerrechts erforderlich. Das erkennen von Zusammenhängen und Wechselwirkungen der unterschiedlichen Gebiete sind maßgeblich für den Erfolg.
Als Rechtsanwalt und Dipl. Finanzwirt (FH) bin ich hier in der Schnittmenge meiner Qualifikationen tätig und biete Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung Ihres Problems.
Gern arbeite ich mit Ihrem Steuerberater zusammen, denn ich übernehme nicht die laufende steuerliche Beratung.
Im Bereich des Steuerrechts berate ich vorwiegend im Rahmen der folgenden Themen:
- Steuerstrafrecht - Steuerstrafverteidigung - Steuerstrafverfahren
- Beratung bei Selbstanzeigen
- Präventive Gutachten bei Gestaltungen
- Begleitung bei konfliktträchtigen Betriebsprüfungen
- Vertretung gegenüber den Finanzbehörden (Finanz- und Hauptzollämter)
- Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (im Bedarfsfall auch vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof)
- Vertretung von Steuerberatern in zivilrechtlichen Regressverfahren in Zusammenarbeit mit der Haftpflichtversicherung
- Vertretung von Steuerberatern vor den Kammern und in berufsgerichtlichen Verfahren
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Problem in meinen Tätigkeitsbereich fällt, sprechen Sie mich gerne an.

